COVID-19-Regelungen ab 1. Juni 2022

  • Erstellt von Bundessyndikus Dr. Franz Unterasinger

Rechtsgrundlage sind das COVID-19 Maßnahmengesetz, das Epidemiegesetz und die COVID-19 Öffnungsverordnungen.

Ab 01.06.2022, 00:00 Uhr gelten nachstehende Regelungen:

Die Regeln wurden dankenswerter Weise von Bundessyndikus Dr. Franz Unterasinger zusammengestellt.

Hier die neuen Vorschriften zum Herunerladen:

 

Unterasinger_Franz.jpg  Bundessyndikus Dr. Franz Unterasinger, Rechtsanwalt in Graz
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