Österreichischer Kameradschaftsbund (ÖKB): Sicherheit braucht Verlässlichkeit

Positionierung zur Reform von Wehr- und Wehrersatzdienst

Der Österreichische Kameradschaftsbund mit Präsident Ludwig Bieringer an der Spitze begrüßt, dass die Bundesregierung die Reform des Wehrdienstes und Wehrersatzdienstes (Zivildienstes) nunmehr konkret vorantreibt.
Die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa, die wachsenden Anforderungen an die militärische Landesverteidigung und die zunehmende Bedeutung einer funktionierenden staatlichen Sicherheitsvorsorge machen eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems dringend notwendig.
Der ÖKB hat sich seit Beginn der Reformdiskussion wiederholt klar positioniert und dabei insbesondere das von der Bundesheer-Wehrdienstkommission empfohlene Modell „Österreich Plus“ unterstützt: acht Monate Grundwehrdienst, zwei Monate verpflichtende Waffenübungen und eine entsprechende Verlängerung des Zivildienstes auf zwölf Monate.
Vor diesem Hintergrund bewertet der ÖKB die nunmehr vorliegenden Vorhaben der Bundesregierung differenziert wie folgt:

1. Neuordnung des Wehrdienstes – ein Schritt in die richtige Richtung

Positiv ist zunächst festzuhalten, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit einer substantiellen Verbesserung der militärischen Ausbildung anerkennt. Die geplante Ausgestaltung mit sechs Monaten Grundwehrdienst und anschließenden verpflichtenden Übungszeiten stärkt gegenüber dem bisherigen System die praktische Ausbildung und die Einbindung der Wehrpflichtigen in die Miliz.
Der ÖKB begrüßt insbesondere die Wiedereinführung verpflichtender Milizübungen. Eine Miliz, die im Anlassfall tatsächlich verfügbar und einsatzfähig sein soll, muss regelmäßig ausgebildet und geübt werden.
Gleichzeitig bleibt der ÖKB bei seiner bisherigen Auffassung: Ausbildung braucht ausreichend Zeit.
Das von der Wehrdienstkommission empfohlene Modell „Österreich Plus“ sieht deshalb nicht zufällig acht Monate Grundwehrdienst und zwei Monate verpflichtende Waffenübungen vor. Nach Auffassung des ÖKB sollte diese fachlich begründete Empfehlung weiterhin die Grundlage für die Weiterentwicklung des Wehrdienstes bilden.
Der ÖKB anerkennt daher die grundsätzliche Richtung der Reform, sieht aber insbesondere bei der Dauer und Struktur der militärischen Ausbildung noch Verbesserungsbedarf.

2. Die Miliz muss tatsächlich einsatzfähig werden

Die geplante Aufteilung der zusätzlichen Wehrdienstzeit auf Übungen ist grundsätzlich geeignet, die Miliz zu stärken. Entscheidend wird jedoch sein, dass diese Übungen nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern auch tatsächlich hochwertig durchgeführt werden können.

Dafür braucht es:

  • ausreichend Ausbildungspersonal und Ausbildungskapazitäten,
  • eine geeignete Infrastruktur,
  • eine moderne Ausrüstung,
  • ausreichend Übungsplätze und Transportmittel,
  • eine klare Einberufungs- und Ausbildungsplanung sowie
  • eine verlässliche Abstimmung mit Arbeitgebern und Familien.

Die Miliz darf nicht lediglich als rechnerische Personalreserve betrachtet werden. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der militärischen Landesverteidigung und muss im Ernstfall rasch verfügbar und einsatzfähig sein. Der ÖKB wird daher ein wachsames Auge darauf legen, dass die vorgesehenen Milizübungen auch mit den dafür notwendigen finanziellen und organisatorischen Ressourcen hinterlegt werden.

 

3. Zivildienst ist Teil der Sicherheitsvorsorge

Der ÖKB erkennt ausdrücklich die Bedeutung des Wehrersatzdienstes (Zivildienstes) für die Gesellschaft an. Zivildienstleistende übernehmen wichtige Aufgaben insbesondere im Rettungswesen, im Gesundheits- und Pflegebereich, bei sozialen Einrichtungen sowie in anderen Bereichen der gesellschaftlichen Daseinsvorsorge. Der ÖKB begrüßt deshalb, dass die Bundesregierung gemeinsam mit der Reform des Wehrdienstes auch die Zukunft des Wehrersatzdienstes behandelt. Gerade weil der Wehrdienst und Zivildienst in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, muss jedoch darauf geachtet werden, dass die beiden Systeme dauerhaft ausgewogen ausgestaltet sind.

 

4. Verlängerung des Zivildienstes: Planbarkeit statt Automatismus

Die vorgesehene Möglichkeit, den Wehrersatzdienst zunächst freiwillig um zwei Monate zu verlängern und bei einer zu niedrigen Zahl an Grundwehrdienern eine verpflichtende Verlängerung vorzusehen, ist ein Versuch, die personelle Stärke beider Systeme abzusichern. Die Bundesregierung bezeichnet diese Regelung als „Wehrdienst-Garantie“.
Aus Sicht des ÖKB muss dabei jedoch eines klar im Mittelpunkt stehen: Die Stärke des Bundesheeres darf nicht davon abhängig sein, ob genügend junge Menschen freiwillig eine bestimmte Dienstform wählen.
Die militärische Landesverteidigung ist eine staatliche Kernaufgabe. Dafür braucht es eine verlässliche und langfristig planbare personelle Grundlage. Der ÖKB hat daher immer eine klare und dauerhafte Regelung befürwortet und die Empfehlung der Wehrdienstkommission unterstützt, den Zivildienst auf zwölf Monate zu verlängern. Das nunmehr vorgeschlagene Stufenmodell kann aus Sicht des ÖKB ein gangbarer Übergang sein. Es sollte aber regelmäßig evaluiert werden. Sollte sich zeigen, dass die erforderliche personelle Stärke des Bundesheeres nicht erreicht wird, müssen rasch wirksame Maßnahmen folgen.

 

5. Drei Möglichkeiten für die zusätzlichen Zivildienstmonate

Die vorgesehenen Möglichkeiten, die zusätzlichen zwei Monate entweder unmittelbar anzuschließen, zu einem späteren Zeitpunkt in derselben Organisation zu absolvieren oder durch eine definierte ehrenamtliche Tätigkeit zu erbringen, verdienen eine differenzierte Betrachtung.

Die Flexibilität kann insbesondere für Zivildienstleistende und Einsatzorganisationen Vorteile bringen.

Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass die Ersatzleistungen tatsächlich einen vergleichbaren gesellschaftlichen Mehrwert erbringen und nicht zu einer bloßen formalen Erfüllung einer Verpflichtung werden. Besonders wichtig ist für den ÖKB daher eine klare Definition der anerkannten ehrenamtlichen Tätigkeiten, der erforderlichen Stunden und der Qualitäts- und Nachweiskriterien. Wenn ehrenamtliches Engagement als Ersatz für zusätzliche Zivildienstzeit anerkannt wird, sollte dies zugleich als Chance verstanden werden, junge Menschen langfristig an Rettungsorganisationen, Katastrophenschutz und andere Einrichtungen der zivilen Sicherheitsvorsorge zu binden.

 

6. Verbindliche Ausbildung für Zivildienstleistende ist zu begrüßen

Die geplante verpflichtende Ausbildung für alle Zivildienstleistenden und die Einführung einheitlicher Mindeststandards für die jeweiligen Einsatzbereiche bewertet der ÖKB positiv. Wer Verantwortung für Menschen übernimmt, muss entsprechend vorbereitet sein. Einheitliche Ausbildungsstandards können dazu beitragen, dass Zivildienstleistende unabhängig von ihrer konkreten Einsatzorganisation über ein definiertes Mindestmaß an Wissen und praktischen Fähigkeiten verfügen. Der ÖKB regt darüber hinaus an, auch die Möglichkeiten für eine weiterführende Ausbildung im Bereich Katastrophenschutz, Erste Hilfe, Krisenvorsorge und zivile Landesverteidigung stärker zu nutzen.

 

7. Ehrenamt als Brücke zwischen Wehrdienst, Zivildienst und Gesellschaft

Die Möglichkeit, zusätzliche Zivildienstzeit durch ehrenamtliche Tätigkeit zu erfüllen, eröffnet nach Ansicht des ÖKB eine interessante Perspektive. Österreich verfügt über eine außergewöhnlich starke Kultur des Ehrenamtes. Feuerwehren, Hilfs- und Rettungsorganisationen, Zivil- und Katastrophenschutz sowie zahlreiche andere Einrichtungen sind auf engagierte Menschen angewiesen. Diese Bereitschaft zur freiwilligen Leistung sollte gefördert und nicht nur als Ersatz für eine gesetzliche Verpflichtung verstanden werden. Der ÖKB spricht sich daher dafür aus, die Reform mit einer nachhaltigen Strategie zur Förderung des Ehrenamtes zu verbinden. Dabei sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten erhalten bleiben und die jungen Menschen auch nach ihrem Dienst für die jeweiligen Organisationen gewonnen werden können.

 

8. Freiwilligendienste müssen ihren Wert behalten

Die geplante Einschränkung der Anrechnung von Freiwilligendiensten ist aus Sicht des ÖKB sorgfältig zu prüfen. Freiwilliges soziales Engagement ist gesellschaftlich wertvoll und verdient Anerkennung. Gleichzeitig muss das System der Wehr- und Wehrersatzdienstpflicht so ausgestaltet sein, dass seine personelle Funktionsfähigkeit gewährleistet bleibt. Entscheidend ist daher eine klare Abgrenzung zwischen freiwilligem Engagement und der Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht. Aus Sicht des ÖKB darf die Anerkennung von Freiwilligendiensten nicht dazu führen, dass die personelle Basis des Bundesheeres oder die Träger des Zivildienstes geschwächt werden.

 

9. Gleiche Wertschätzung für Wehr- und Zivildienst

Der ÖKB begrüßt Verbesserungen bei der finanziellen und sozialen Anerkennung des Präsenzdienstes.
Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass Grundwehrdiener und Zivildienstleistende angemessen fair behandelt werden. Beide leisten ihren Beitrag für Österreich – allerdings in unterschiedlichen Bereichen und mit unterschiedlichen Aufgaben. Eine differenzierte Ausgestaltung einzelner Leistungen kann sachlich begründet sein. Eine grundsätzliche Geringschätzung des einen Dienstes gegenüber dem anderen darf daraus jedoch nicht entstehen. Der ÖKB tritt daher für Wertschätzung, Fairness und klare Rahmenbedingungen für alle jungen Menschen ein, die ihren Dienst für Österreich leisten.

 

10. Finanzierung muss dauerhaft gesichert sein

Die Reform von Wehr- und Wehrersatzdienst darf nicht an der Frage der Finanzierung scheitern. Mehr Ausbildungszeit, zusätzliche Milizübungen und höhere Anforderungen an das Personal verursachen zwangsläufig zusätzliche Kosten. Der ÖKB begrüßt daher die politische Zusage, die Finanzierung der Reform sicherzustellen. Entscheidend ist jedoch eine nachhaltige Finanzierung. Die notwendigen Mittel müssen nicht nur für die Einführung der Reform, sondern dauerhaft für Ausbildung, Infrastruktur, Ausrüstung und Personal bereitstehen.

 

11. Jetzt braucht es eine gemeinsame staatspolitische Lösung

Der ÖKB appelliert an alle politischen Kräfte, die Reform von Wehr- und Wehrersatzdienst nicht zum Gegenstand kurzsichtiger parteipolitischer Auseinandersetzungen zu machen. Die Bundesheer-Wehrdienstkommission hat sich umfassend mit den sicherheitspolitischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener Modelle auseinandergesetzt. Der ÖKB hat diese Arbeit ausdrücklich anerkannt und die Empfehlungen unterstützt. Die Bundesregierung hat nun einen konkreten Vorschlag vorgelegt. Dieser enthält wichtige Verbesserungen, bleibt aus Sicht des ÖKB jedoch in wesentlichen Punkten hinter den Empfehlungen der Kommission zurück. Dies betrifft insbesondere die vorgesehene Dauer des Grundwehrdienstes und die Ausgestaltung des Wehrersatzdienstes.
Nun ist es Aufgabe der Politik, rasch eine tragfähige parlamentarische Lösung zu finden.

 

Schlussfolgerung des ÖKB

Der Österreichische Kameradschaftsbund (ÖKB) begrüßt, dass die Bundesregierung die Reform von Wehr- und Wehrersatzdienst endlich konkret auf den Weg gebracht hat.

Positiv bewertet der ÖKB insbesondere:

  • die Stärkung der militärischen Ausbildung,
  • die Wiedereinführung verpflichtender Milizübungen,
  • die grundsätzliche Absicherung des Personalbedarfs im Bundesheer,
  • die Weiterentwicklung des Wehrersatzdienstes (Zivildienstes),
  • verbindliche Ausbildungsstandards für Zivildienstleistende und
  • die stärkere Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement.

Gleichzeitig hält der ÖKB an seiner bisherigen grundsätzlichen Position fest:
Österreich braucht eine verlässliche, ausreichend lange und qualitativ hochwertige militärische Ausbildung, eine tatsächlich einsatzfähige Miliz und einen zukunftssicheren Zivildienst.
Das von der Wehrdienstkommission empfohlene Modell „Österreich Plus“ mit acht Monaten Grundwehrdienst, zwei Monaten verpflichtenden Waffenübungen und zwölf Monaten Zivildienst bleibt daher aus Sicht des ÖKB der maßgebliche fachliche Bezugspunkt.
Die nunmehr geplante Reform sollte deshalb nicht als endgültiger Abschluss der Diskussion verstanden werden. Sie muss vielmehr daran gemessen werden, ob sie Österreich tatsächlich jene personellen Fähigkeiten verschafft, die für die Landesverteidigung, den Katastrophenschutz und die umfassende Sicherheitsvorsorge erforderlich sind.
Der ÖKB wird die weitere Umsetzung der Reform konstruktiv und mit einem wachsamen Auge begleiten. Denn letztlich geht es nicht um die Frage, ob eine bestimmte Zahl von Monaten politisch leichter durchsetzbar ist. Es geht darum, ob Österreich im Ernstfall über ausreichend viele Menschen verfügt, die gut ausgebildet, vorbereitet, ausgerüstet und bereit sind, aktiv Verantwortung für die Sicherheit unserer Bevölkerung und unserer Heimat zu übernehmen.

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