Auszeichnungen des Österreichischen Kameradschaftsbundes


Großes Bundesehrenzeichen in Gold

Großes Bundesehrenzeichen in Silber

Bundesehrenkreuz in Gold

Bundesehrenkreuz in Silber

Bundesehrenzeichen für Internationale Beziehungen

Bundesverdienstkreuz in Gold

Bundesverdienstkreuz in Silber

Bundesverdienstmedaille in Gold

Kriegserinnerungskreuz 1939–1945

Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft ist die höchste Auszeichnung des Österreichischen Kameradschaftsbundes.
Sie kann an besonders verdienstvolle Persönlichkeiten verliehen werden.

Auszeichnungsordnung

(beschlossen in Enns, 1993)

Die angeführten Auszeichnungen sind nach den Vorgaben des Bundesverbandes anzufertigen und dürfen durch die Hersteller nur an diesen ausgeliefert werden.
 
2. ANTRAGSVERFAHREN
 
(1)  Der Antrag auf Verleihung einer Auszeichnung kann nur von einem ordentlichen Mitglied (somit die 9 LV und bundesunmittelbare Verbände) für Angehörige seines Landesbereiches oder vom Bundesvorstand an das Bundespräsidium eingebracht werden.
 
(2)  Die Verleihung einer Auszeichnung für ein außerordentliches Mitglied des Vereines sowie eine verdiente Persönlichkeit des öffentlichen Lebens im In- und Ausland kann nur von einem Mitglied des Bundespräsidiums beantragt werden.
 
(3)  Für alle Anträge ist das Formular (gem. Beilage) zu verwenden.
 
(4)  Über den Antrag der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft hat der Bundesdelegiertentag, für die Bundesverdienstmedaille und die Bundesverdienstkreuze der Bundesvorstand, in allen anderen Fällen das Bundespräsidium, zu entscheiden.
 
 
3. VERLEIHUNGSVORAUSSETZUNGEN
 
3.1. Allgemeines:
 
(1)  Als Voraussetzung für die Verleihung einer sichtbaren Auszeichnung gilt grundsätzlich, dass alle untergestuften sichtbaren Auszeichnungen bereits verliehen wurden und seit der Verleihung der letzten Auszeichnung mindestens drei Jahre vergangen sind.
(2)  Das Bundespräsidium kann in besonderen Fällen von dieser Regelung abgehen.
 
3.2 Auszeichnungen:
 
3.2.1 Auszeichnungen für Verdienste:
 
3.2.1.1 Bundesverdienstmedaille in Gold
Diese Auszeichnung kann für langjährige tätige Mitgliedschaft sowie für besondere Verdienste um den Österreichischen Kameradschaftsbund verliehen werden.
 
 3.2.1.2. Bundesverdienstkreuz in Silber und Gold
Diese Auszeichnungen können an Funktionäre mit besonderen und  langjährigen Verdiensten um den Österreichischen Kameradschaftsbund verliehen werden.
 
3.2.1.3. Bundesehrenkreuz in Silber und Gold
Diese Auszeichnungen können an Funktionäre des Bundespräsidiums sowie der Landesverbände und deren Bezirksobmänner mit außergewöhnlichen und langjährigen Verdiensten um den Österreichischen Kameradschaftsbund verliehen werden.
 
3.2.1.4. Großes Bundesehrenzeichen in Silber
Diese Auszeichnung kann an Mitglieder des Bundesvorstandes, des Bundespräsidiums, an die Präsidenten der Landesverbände und deren Vizepräsidenten nach langjähriger besonders erfolgreicher Amtstätigkeit sowie an verdiente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im In- und Ausland verliehen werden, die sich in hervorragender Weise um den Österreichischen Kameradschaftsbund verdient gemacht haben.
 

3.2.1.5. Großes Bundesehrenzeichen in Gold

Diese Auszeichnung kann an Mitglieder des Bundesvorstandes, des Bundespräsidiums, an die Präsidenten der Landesverbände sowie an verdiente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens im In- und Ausland verliehen werden, die sich in besonders hervorragender Weise um den Österreichischen Kameradschaftsbund verdient gemacht haben
 
3.2.1.6 Bundesehrenzeichen für Internationale Beziehungen
Diese Auszeichnung kann an Mitglieder verliehen werden, die besondere und langjährige Verdienste im Bereich der völkerverbindenden Maßnahmen erwarben und diese dementsprechend dokumentiert und nachgewiesen werden können.
Dies kann z. Bsp. sein:
Auf- und dementsprechender Ausbau der Beziehungen zu ausländischen Verbänden als Initiator oder in führender Funktion;
Mehrere Hilfeleistungen oder Einsätze im Ausland, die zum besonderen Ansehen des ÖKB beigetragen haben;
Verdienste im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, die den Bekanntheitsgrad des ÖKB im Ausland wesentlich erhöhen.
 
Der regelmäßige Besuch ausländischer Veranstaltungen und Partner alleine genügt nicht.
3.2.2. Erinnerungszeichen:
 
3.2.2.1 Kriegserinnerungskreuz 1939 – 1945
Diese Auszeichnung ist zur Erinnerung an die Dienstleistung im Zweiten Weltkrieg zu verleihen.
 
3.2.3 Ehrenmitgliedschaft:
Die Ehrenmitgliedschaft ist die höchste Auszeichnung des Österreichischen Kameradschaftsbundes.
Sie kann an besonders verdienstvolle Persönlichkeiten verliehen werden.
 
 
4. VERLEIHUNG VON AUSZEICHNUNGEN
 
Die Verleihung von Auszeichnungen hat mit der zugehörigen Urkunde zu erfolgen. Die Ausgezeichneten sind datenbankmäßig im Bundes-Sekretariat zu führen. Unvollständig ausgefüllte Anträge sind zurückzuweisen.
 
 
5. KOSTENTRAGUNG
 
Die Kosten für verliehene sichtbare Auszeichnungen sind grundsätzlich vom Antragsteller zu tragen.
Das Bundespräsidium kann in besonderen Fällen von dieser Regelung abgehen.
 
 
6. TRAGEBERECHTIGUNG
 
Die verliehenen sichtbaren Auszeichnungen können zur Uniform oder Zivilkleidung getragen werden.
 
 
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
 
Die Auszeichnungsordnung des Österreichischen Kameradschaftsbundes wurde in der vorliegenden Fassung vom Bundesdelegiertentag am 30. Oktober 1993 in ENNS beschlossen und ist somit rechtswirksam.